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Informationen für Notare, Staatsanwaltschaften und Gerichte
Für Notare als anerkannte Berater in Rechtsfragen und Vermögensangelegenheiten und ebenso für Gerichte ist häufig die sachkundige Hilfestellung durch Bewertungssachverständige die grundlegende Voraussetzung für wirtschaftliche Entscheidungen bzw. für unabhängige Aufklärungen.
Aus gegebenen Anlässen können Bewertungssachverständige Notaren und Gerichten mit der Ermittlung von Verkehrswertgutachten in Sinne des §194 BauGB Hilfestellung anbieten bei der Ermittlung von Kaufpreisen Zugewinnausgleichsansprüchen, von Abfindungen weichender Erben im Rahmen von Übertragungsgeschäften, bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen oder von Schiedsgutachten bei Auseinandersetzungen. Oftmals ist die Ermittlung von Verkehrswerten in Betreuungsverfahren zur Wahrnehmung von Vermögensangelegenheiten, zu deren Beurteilung durch Richter oder Rechtspfleger, von besonderer Bedeutung.
In häufigen Fällen helfen Bewertungssachverständige Notaren, Staatsanwaltschaften und Gerichten zur unabhängigen Beurteilung durch die Wertermittlung von:
bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs-
dinglichen Rechten und Belastungen, wie z. B. Wohnungsrechten, Reallasten (z. B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten.
Nicht selten machen Richter oder Notare zu kurzfristiger Aufklärung von Sachverhalten auch von einer telefonischen Beratung durch den Sachverständigen Gebrauch.