Wertgutachten Oliver Busch, Architekt BDB

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Informationen

Informationen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater


Die gewissenhafte Aufgabenerfüllung kompetenter Rechtsanwälte – in diesem Sinne auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater –, insbesondere in Angelegenheiten des Familien- und Eherechts und eine verantwortliche Beratertätigkeit in Vermögenssachen, greift häufig auf die bewährte Zusammenarbeit mit Fachleuten zurück, wenn möglicherweise Stellungnahmen, die in gutachterlicher Form erstellt worden sind und die sich auf die gesetzlichen Regelungen stützen, verlangt werden.

Bei dem Erfordernis der Verkehrswertermittlung von Grundstücken zur Feststellung von:

- Kauf- und Verkaufspreisen

- Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung

- Pflichtteilsansprüchen in Erbfällen

- Grundlagen der Besteuerung in Erb- und Schenkungsfällen

ist die Fachkompetenz von Sachverständigen gefragt.

Bei Auseinandersetzungen oder in Fällen der Übernahme von Betriebsvermögen sind Schiedsgutachten oftmals zweckdienlich.

Hilfe und sachkundige Beratung ist häufig auch in Fällen der Anwendung des § 5 WiStG gefragt.

In konkreten Fällen können Bewertungssachverständige Rechtsanwälten und beratenen Mandanten mit der Erstellung von Gutachten im Sinne des § 194 BauGB Hilfestellung anbieten durch die Wertermittlung von:

bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum) sowie von
dinglichen Rechten und Belastungen, wie z. B. Wohnungsrechten, Reallasten (z. B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten.
Oftmals ist auch schon eine kurze telefonische Beratung, in der Taktung von 15 min. zu 60,-- €, hilfreich bei der Lösung aktueller Fragen und Probleme.

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü