Informationen

Wissenswertes

Informationen für Institutionen

Regelmäßig können Banken und Versicherungs- und Fondsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf bewährte Mitarbeiter und Fachleute zurückgreifen.

Darüber hinaus sind häufig aber auch Stellungnahmen nachgefragt, die in gutachterlicher Form erstellt worden sind und die sich auf die gesetzlichen Regelungen stützen.

Bei dem Erfordernis zur Ermittlung von Verkehrswerten von meistens bebauten Grundstücken im Zusammenhang mit dem Erwerb und bei Beleihungen sowie auch bei Zwangsversteigerungen, sind die Dienste von Bewertungssachverständigen oftmals unentbehrlich.

Zum Leistungsumfang von Bewertungssachverständigen gehört die Wertermittlung von:

bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum) sowie von
dinglichen Rechten und Belastungen, wie z. B. Wohnungsrechten, Reallasten (z. B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten
Prüfung vorhandener Gutachten auf Plausibilität und Vollständigkeit. Neubewertung auf einen anderen Stichtag der Wertermittlung unter Berücksichtigung der Veränderung der allgemeinen Wertverhältnisse.

Wissenswertes

Informationen für Notare, Staatsanwaltschaften und Gerichte

Für Notare als anerkannte Berater in Rechtsfragen sowie Vermögensangelegenheiten und ebenso für Gerichte ist häufig die sachkundige Hilfestellung durch Bewertungs­sach­verständige die grundlegende Voraussetzung für wirtschaftliche Entscheidungen bzw. für unabhängige Aufklärungen.

Aus gegebenen Anlässen können Bewertungssachverständige Notaren und Gerichten mit der Ermittlung von Verkehrswertgutachten in Sinne des § 194 BauGB Hilfestellung anbieten bei der Ermittlung von:

Kaufpreisen
Zugewinnausgleichsansprüchen
Abfindungen weichender Erben
im Rahmen von Übertragungsgeschäften
bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen oder von
Schiedsgutachten bei Auseinandersetzungen.

Oftmals ist die Ermittlung von Verkehrswerten in Betreuungsverfahren zur Wahrnehmung von Vermögensangelegenheiten, zu deren Beurteilung durch Richter oder Rechtspfleger, von besonderer Bedeutung.

In häufigen Fällen helfen Bewertungssachverständige Notaren, Staatsanwaltschaften und Gerichten zur unabhängigen Beurteilung durch die Wertermittlung von:

bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum),
Mieten und Pachten sowie von
dinglichen Rechten und Belastungen, wie z. B. Wohnungsrechten, Reallasten (z. B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten.

Nicht selten machen Richter oder Notare zu kurzfristiger Aufklärung von Sachverhalten auch von einer telefonischen Beratung durch den Sachverständigen Gebrauch.

Wissenswertes

Informationen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Die gewissenhafte Aufgabenerfüllung kompetenter Rechtsanwälte – in diesem Sinne auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater –, insbesondere in Angelegenheiten des Familien- und Eherechts und eine verantwortliche Beratertätigkeit in Vermögenssachen, greift häufig auf die bewährte Zusammenarbeit mit Fachleuten zurück,

wenn möglicherweise Stellungnahmen, die in gutachterlicher Form erstellt worden sind und die sich auf die gesetzlichen Regelungen stützen, verlangt werden.

Bei dem Erfordernis der Verkehrswertermittlung von Grundstücken zur Feststellung von:

Kauf- und Verkaufspreisen
Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung
Pflichtteilsansprüchen in Erbfällen
Grundlagen der Besteuerung in Erb- und Schenkungsfällen ist die Fachkompetenz von Sachverständigen gefragt.

Bei Auseinandersetzungen oder in Fällen der Übernahme von Betriebsvermögen sind Schiedsgutachten oftmals zweckdienlich. Hilfe und sachkundige Beratung ist häufig auch in Fällen der Anwendung des § 5 WiStG gefragt.

In konkreten Fällen können Bewertungssachverständige Rechtsanwälten und beratenen Mandanten mit der Erstellung von Gutachten im Sinne des § 194 BauGB Hilfestellung anbieten durch die Wertermittlung von:

bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs- und Teileigentum) sowie von
dinglichen Rechten und Belastungen, wie z. B. Wohnungsrechten, Reallasten (z. B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten.

Oftmals ist auch schon eine kurze telefonische Beratung,hilfreich bei der Lösung aktueller Fragen und Probleme.

Beratungen
Marktanalysen

Aktuelle Marktdaten und immobilienwirtschaftliche Entwicklungen sind Grundlage unserer Beratungen. Wir beraten Sie bei bestehenden Immobilien, wie bei der Einschätzung von Projekten oder Erwerbsobjekten und prüfen Unterlagen auf Kausalität und Plausibilität.

Unsere 40-jährige Tätigkeit im Bau-und Immobilienbereich steht Ihnen vollständig zur Verfügung.

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